AGB Club Cala Pada
Reisebedingungen CLUB CALA PADA – Ibiza
1. Nach Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zzgl. eventuell anfallender Gebühren an den Reisemittler zu leisten. Der Restbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn bezahlt sein, und zwar nach Wahl des Reisenden:
a) Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen durch den Reisemittler.
b) Durch Banküberweisung an den Reisemittler – die Reiseunterlagen werden sofort nach Zahlungseingang, allerdings frühestens 21 Tage vor Reisebeginn, übersandt.
Bei kurzfristigen Buchungen unter 28 Tagen vor Reiseantritt muss der Gesamtreisepreis sofort gezahlt werden.
2. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei FIESTA REISEN GmbH, Frankfurt.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
Bis zum 30. Tag vor Reise-/Mietbeginn 30% des Reisepreises
Vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
Vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
Vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder die Buchung eines individuellen Versicherungsschutz-Paketes über FIESTA REISEN GmbH.
4. Auf Ihren Wunsch nimmt der Reisemittler vor Reise- bzw. Mietbeginn eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Reisetermin, ein (oder mehrere) Reiseteilnehmer (Namensänderung) oder der App.-Typ geändert werden. Bei Umbuchungen ist jeweils der Differenzbetrag zur jeweils gültigen Preisliste (ggf. höherer Preis) zu zahlen. Pro Änderung wird jedoch mindestens eine Umbuchungs-Gebühr in Höhe von € 50,- erhoben. Sofern sich die Reisedauer verlängert bzw. der Reisepreis um mehr als 10% steigt, kann der Reisemittler auf eine Umbuchungs-Gebühr verzichten.
5. Bearbeitungs- Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie die Buchungspauschale sind sofort fällig und nicht erstattbar.
6. Falls ein Reisender einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch nimmt, bemüht sich der Reisemittler auf Ihren Wunsch beim Leistungsträger um Erstattung. Der Reisemittler ist berechtigt 25% bzw. min. € 100,- des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Kosten einzubehalten.
7. FIESTA REISEN GmbH nimmt Sonderwünsche (z.B. Appartements in bestimmter Lage) grundsätzlich nur unverbindlich entgegen und leitet sie an den Club Cala Pada weiter. Der Leistungsträger bemüht sich, bei Verfügbarkeit Sonderwünsche zu berücksichtigen, Bestätigungen können allerdings nicht gegeben werden.
8. FIESTA REISEN GmbH fungiert für Buchungen des Clubs Cala Pada als Reisemittler, nicht als Reiseveranstalter.



